Offizielle Abklärungen des Kantonalen Veterinäramt Fribourg

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Als offizielle Mandatsträgerin des Kantonalen Veterinäramtes Fribourg bin ich berechtigt, sogenannte Sekundärabklärungen durchzuführen. Sollte das Kantonale Veterinäramt Ihnen das Auferlegen können Sie diese Abklärung und Führbarkeit bei mir machen.

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