Hund anschaffen

Ein neuer Hund

Einen Hund anzuschaffen ist eine fantastische und aufregende Angelegenheit, die aber auch mit einigen Anforderungen verbunden ist. Die Entscheidung, die Sie treffen, hat Auswirkungen auf viele Jahre. Da lohnt es sich gut zu informieren, bevor ein Hund angeschafft wird. Im Kanton Freiburg müssen Sie als Ersthundehalter oder wenn Sie mehr als 10 Jahre keinen Hund mehr hatten einen Theoriekurs absolvieren. Ich empfehle aber allen zukünftigen Hundebesitzern ein Erstgespräch zu vereinbaren, um alle Ihre Fragen zusammen aufzuarbeiten und zu schauen was für ein Hund zu Ihnen passen würde.

Einstieg ins Training
Erst-Lektion

Alle Hundeteams, die neu die Hundeschule besuchen möchten, müssen eine Erst-Lektion besuchen.

Neues Hundegesetz

Seit dem 1. Januar 2024 haben wir im Kanton Freiburg ein neues Hundegesetz. Dieses verlangt von jedem neuen Hundebesitzer einen Theoriekurs resp. eine Führbarkeitsbeurteilung nach spätestens 18 Monaten.

Obligatorischer Theoriekurs

Jede neue Halterin und jeder neue Halter muss den obligatorischen Theoriekurs besuchen. Einzig Personen, die nachweisen können, dass sie in den 10 Jahren vor der neuen Haltung bereits einen Hund gehalten haben, sind vom Kurs dispensiert. Termine können bei mir individuell vereinbart werden.

Kosten
Theoriekurs 5 Std. CHF 160.00

Beurteilung der Führbarkeit

Die Führbarkeit des Hundes muss innerhalb von 18 Monaten ab der Eintragung des Hundes in die Datenbank AMICUS von einer Ausbilderin oder einem Ausbilder beurteilt werden.

Ab sofort biete ich Vorbereitungskurse und die Führbarkeitsbeurteilung an. Bitte kontaktieren Sie mich gerne.

Kosten
6 Trainingseinheiten à ca. 60 Min. inkl. Führbarkeitsbeurteilung: CHF 300.00

Nur Führbarkeitsbeurteilung: CHF 100.00

Die wichtigsten Fragen vor der Anschaffung eines Hundes

Die Anschaffung eines Hundes ist eine langfristige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Neben den emotionalen und praktischen Überlegungen gibt es auch gesetzliche Anforderungen. Im Kanton Freiburg müssen Ersthundehalter oder Personen, die mehr als 10 Jahre keinen Hund hatten, einen obligatorischen Theoriekurs absolvieren. Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung eines Hundes ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um zu klären, welche Rasse oder welcher Hund am besten zu Ihnen und Ihrem Lebensstil passt.

Alle neuen Hundehalter im Kanton Freiburg müssen einen Theoriekurs absolvieren, wenn sie in den letzten 10 Jahren keinen Hund besessen haben. Der Kurs ist für alle neuen Hundehalter verpflichtend und bietet eine wichtige Grundlage für den richtigen Umgang mit dem Hund. Es gibt jedoch Ausnahmen für Personen, die nachweisen können, dass sie in den letzten 10 Jahren bereits einen Hund gehalten haben.

Die Führbarkeitsbeurteilung muss spätestens 18 Monate nach der Eintragung des Hundes in die AMICUS-Datenbank durchgeführt werden. Diese Beurteilung ist für alle neuen Hundehalter im Kanton Freiburg verpflichtend. Die Beurteilung soll sicherstellen, dass der Hund kontrollierbar ist und der Halter die notwendigen Fähigkeiten besitzt.

Sie können sich für den obligatorischen Theoriekurs direkt bei mir anmelden. Der Kurs wird individuell terminiert, sodass er sich gut in Ihren Zeitplan integrieren lässt. Kontaktieren Sie mich, um einen Termin zu vereinbaren und alle weiteren Details zu besprechen.